Waldrodung-Pieskowerstrasse

07.07.2023

#artenschutz Unser gemeinsamer Einsatz am Flur 11, Flurstück 171/172/173/464 in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow war für das verwirrte/verirrte Reh ein besonderes Erlebnis. Die Flurstücke, die im Flächennutzungsplan als Wald ausgewiesen sind, wurden unberechtigter Weise mit einem Schutzzaun, mit Hinweis (siehe Foto) auf Baumfällungen 11/2023 gesperrt und entwickelt sich gerade zu bezahlfreien örtlichen Werbefläche im Kurort! Nicht nur diesen Wald nutzen die Tiere, als „sichere“ Wegstrecke aus dem LSG zum See um zu trinken. Das Reh, was sich vorgestern auf die eingezäunten Waldfläche verirrte, hatte schon leichte Verletzungen durch das ständige Anrennen um über den Zaun, wieder zurück ins LSG zu kommen, wo möglicherweise ihre Kids auf sie warteten. Familie Lorenz hört die Rufe der Ricke und leisteten, durch das Öffnen eines hinteren Zaunfeldes Fluchthilfe 👏 Wir baten Sie das Zaunfeld aufzulassen, damit die Tiere einen Ausgang finden wenn sie sich wieder verirren! Auf den Fotos erkennt man auch den Wildwechsel, aus dem LSG über den Bahndamm und die Ricke und ihr Kids konnten Bürgerinnen schon des öfteren aus dem RB35 beobachten. Am kommenden Montag will die Gemeindevertretung eine Abwägung zur Änderung des FNP *** beschließen. Der Schwarzspecht und die Fledermäuse die dort lebten sind weg 🤔


Träger Öffentlicher Belange (TÖB)

Erneute Stellungnahme der o.g. Naturschutzverbände zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes von Bad Saarow (Entwurf/Stand 16.01.2023) vom 23.05.2023

Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 01.11.2022, die in allen Punkten volle Gültigkeit behält.
Hinsichtlich der 11. Änderung (KITA-Pieskower Straße) verweisen wir insbesondere auf unsere damaligen Ausführungen:

Nr. 11 Neuausweisung Standortes für eine Kita an der Pieskower Straße (1,22ha) Die Inanspruchnahme von Wald wird abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange). Die Belange des öffentlichen Gemeinwohls sollten mit naturschutzfachlichen Belangen in Übereinstimmung stehen und nicht konträr gegeneinander ausgespielt werden. Sollte dennoch an der Planung festgehalten werden, muss vor jeglichem Beschluss ein umfassendes Umwelt- und Artenschutzgutachten erstellt werden, da auf der Waldfläche Wiederaufforstungen eingeleitet wurden und sich schützenswerte Arten angesiedelt haben. „

Der beigefügte Umweltbericht ist mehr als fehlerhaft. Es werden unbelegte und/oder falsche Tatsachen behauptet, wie z.B.: S. 7 Bau der KITA wird auf der gerodeten Fläche umgesetzt, so daß es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung kommt. Die Rodungsmaßnahme selber muß aber durchaus als erhebliche Beeinträchtigung (zumal in unmittelbarer LSG-Nähe) angesehen werden! Wenn die Eingriffsregelung so ausgelegt wird, daß erst Tatsachen geschaffen werden und dann feststellt wird, daß der Eingriff nunmehr gering ist, ist eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen unnötig.

Eine Vielzahl der Wirkfaktoren (S. 7+8) wird als nicht einschätzbar klassifiziert, da der Bebauungsplan noch nicht vorliegt.
Es hätte jedoch bereits im Vorfeld (wenn man zuerst den FNP ändert) geprüft werden müssen, ob es sich hier um den optimalen und mit naturschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbaren Standort handelt.
Im Zuge der Eingriffsregelung i.V.m. dem BauGB und dem LWald ist eine Bebauung von Wald
lediglich nur im äußersten begründbaren Ausnahmefall möglich! Dazu gehört neben einer Bedarfsanalyse auch immer die Alternativprüfung anderer Standorte.
Ebenso überrascht die Aussage auf S. 16 ….keine potentiell nutzbaren Höhlen vorhanden. Uns liegt keine Kenntnis vor, daß die Fläche vor der Rodung artenschutzrechtlich geprüft wurde.
Die Aussage, daß die KITA anstelle von Wald keine Veränderung des Landschaftsbildes (S. 17) zur Folge hat, kann ebenso nicht geteilt werden.
FAZIT
Der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes kann aus naturschutzfachlicher Sicht nicht
zugestimmt werden.
Die Verbände fordern die Erstellung der verbindlichen Bauleitplanung. Im Rahmen der damit
verbundenen Beteiligungsverfahren ist zu entscheiden, wie man mit dem Projekt KITANeubau umgeht und ob sich daraus notwendigerweise eine FNP-Änderung ergibt, über die dann im Parallelverfahren oder einem nachgelagerten Verfahren entschieden werden sollte.
Die Verbände bitten um Prüfung der v.g. Hinweise und Bedenken, um weitere Beteiligung
am laufenden Verfahren und bei erfolgter Abwägung um das Abwägungsprotokoll.


*** TOP_13_BV Abwägung zur Änderung des Flur 11, Flurstück 171/172/173/464 ***

Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Bad Saarow Mo, 10.07.2023, 19:00 – 22:00 Uhr

01.11.2022

Vor einem ordentlichen Abwägungsbeschluss, der natürlich noch aussteht, roden wir (der Erbbaupächter) einfach mal die Waldflächen und verkaufen es dem Bürger*innen von Bad Saarow als Bewirtschaftung laut Landeswaldgesetz!!!

23.05.2023 und nun liegt die 2. Stellungnahme, auch mit unseren Einlassungen, des Trägers Öffentlicher Belange vor!

Da fällt er, der Baum und schreit seine Wut raus (macht den Ton an)

#Rodung In dem gestrigen Onlinebeitrag in der MOZ „In Bad Saarow verschwinden überraschend Bäume – worüber dabei diskutiert wird“ brachte etwas Licht in Dunkel, warf aber auch neue Fragen auf!!!


NEWS 21.11.2022

Auf der Einladung/Tagesordnung zur Bauausschusssitzung vom 21.11.2022 stand unter TOP 14 der nachfolgenden Antrag „Einleitungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Saarow für das Grundstück Flur 11, Flurstücke 171, 172, 173, 464 in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow“ des Amtes Scharmützelsee https://gemeindekomplizen.de/wp-content/uploads/2022/11/TOP_14_BV.pdf

Text Auszug Einleitungsbeschluss BA 21.11.22: In dem Verfahren musste festgestellt werden, dass die 11. Änderung separat geführt werden sollteBei der 11. Änderung handelt es sich um den Standort des geplanten Kitaneubaus an der Pieskower Straße, in 15526 Bad Saarow.

Der VORENTWURF i.d.F vom 31.05.2022 zur 11./13. – 22. Änderung des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS von Bad Saarow, wurde wie folgt begründet!!!

Lage und Umfang | Im Einzelnen werden folgende Gebiete für eine Baulandentwicklung vorgesehen:

  • Nr. 11 Neuausweisung eines Gemeinbedarfsstandortes für eine Kita an der Pieskower Straße (1,22 ha)
  • Nr. 13 Neuausweisung eines Parkplatzstandortes an der Parkstraße (1,29 ha)
  • Nr. 14 Neuausweisung einer Wohnbaufläche an der Reichenwalder Straße/ Birkenweg (0,28 ha)
  • Nr. 15 Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Weinbergring (0,54 ha)
  • Nr. 16 Neuausweisung eines Parkplatzstandortes an der Bahnhofsstraße in Pieskow (0,23 ha)
  • Nr. 17 Neuausweisung eines Parkplatzstandortes an der Regattastraße (0,57 ha)
  • Nr. 18 Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Friedrich-Engels-Damm „Saarow Strand“ (1,88 ha)
  • Nr. 19 Neuausweisung eines Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet am Weinberg (1,98 ha)
  • Nr. 20 Neuausweisung einer Wohnbaufläche am Lärchengrund (0,97 ha)
  • Nr. 21 Neuausweisung einer Wohnbaufläche an der Reichenwalder Straße (0,88 ha)
  • Nr. 22 Neuausweisung eines Sonderbaufläche für Einzelhandel am ehemaligen Fasanenpark (1,18 ha)

Die Auslagefrist für schriftliche Stellungnahmen, lief vom 19.09.2022 bis 02.11.2022 und wurde von Bürgern, Initiativen und TÖB’s wahrgenommen. Die schriftliche Stellungnahme TÖB vom

01.11.2022 Begründung Nr. 11 Neuausweisung Standortes für eine Kita an der Pieskower Straße (1,22ha)
Die Inanspruchnahme von Wald wird abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange). Die Belange des öffentlichen Gemeinwohls sollten mit naturschutzfachlichen Belangen in Übereinstimmung stehen und nicht konträr gegeneinander ausgespielt werden.
Sollte dennoch an der Planung festgehalten werden, muss vor jeglichem Beschluss ein umfassendes Umwelt- und Artenschutzgutachten erstellt werden, da auf der Waldfläche Wiederaufforstungen eingeleitet wurden und sich schützenswerte Arten angesiedelt haben.

Das Amt Scharmützelsee (Bauamt) begründet im VORENTWURF i.d.F vom 31.05.2022, das es sich bei der Umwandlung von 1,22 ha Wald (FNP) um die Neuausweisung eines Gemeinbedarfsstandortes für eine Kita an der Pieskower Straße handelt. Die Stellungnahmen weisen daraufhin Sollte dennoch an der Planung festgehalten werden, muss vor jeglichem Beschluss ein umfassendes Umwelt- und Artenschutzgutachten erstellt werden, da auf der Waldfläche Wiederaufforstungen eingeleitet wurden und sich schützenswerte Arten angesiedelt haben.

Warum das Bauamt nun ohne Beschluss der Gemeinde Bad Saarow eine Neuausweisung beantragt, ist nicht nachzuvollziehen. Die Stellungnahmen, der am 2.11.2022 beendeten Auslage wurden am 01.11.2022 zugestellt.

Anfragen an das Umweltamt und die Untere Naturschutzbehörde, sowie die Kommunalaufsicht des Landkreises sind in ehrenamtlicher Arbeit!

Bei der Markierung der Bäume vom 3. & 4. November 2022 durch Mitarbeiter des Bauamts Amt Scharmützelsee auf den Flurstücken 171/172/173 wurde doch vor der komplett Rodung am 07. & 08. November 2022 ein ordentliches Umwelt- und Artenschutzgutachten durchgeführt und dokumentiert?

Wo finden wir den Abwägungsbeschluss der Gemeinde Bad Saarow zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Saarow für das Grundstück Flur 11, Flurstücke 171, 172, 173, 464 in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow?

Wo finden wir das Umwelt- und Artenschutzgutachten zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Saarow für das Grundstück Flur 11, Flurstücke 171, 172, 173, 464 in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow?

Wo finden wir die Prüfung und Genehmigungungsverfahren für die am 07. & 08. November 2022 durchgeführte Rodung der Flurstücke 171/172/173?

Wo jetzt das zusätzliche Flurstück 464 herkommt muss dann auch geprüft werden und war es überhaupt Bestandteil der Auslage zur 11./13. – 22. „Änderung des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS“ ?


Blog vom 10.09.2022

Die Wald Flurstücke 171/172/173 in der Pieskowerstraße, die der Gemeinde Bad Saarow gehören, wurden an den Johanniter Regionalverband Oderland-Spree https://www.johanniter.de/juh/lv-bb/rv-oderland-spree/ als „Erbpachtvertrag“ weitergegeben! Der Beschluss zum Erbpachtvertrag wurde bestimmt wieder in einer der nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bad Saarow beschlossen und im Ampelverfahren vom Bauausschuss empfohlen und durchgewunken.

Auf unsere Anfragen in der Einwohnerfragestunde der Gemeindevertretersitzung Bad Saarow vom 07.11.2022 bekamen wir weder vom Amtsdirektor Riecke sowie dem Bürgermeister Hylla eine ordentliche Information zur Waldrodung auf den Wald Flurstücken 171/172/173. Das es einen Erbpachtvertrag gab, erfuhren wir aus dem oben erwähnten MOZ Beitrag vom 09.11.2022. Auf Nachfrage in der Einwohnerfragestunde antwortet der Bürgermeister Hylla wie folgt:

„Wir bauen da ein Kita und da müssen halt Bäume fallen“

Weder der Amtsdirektor noch der Bürgermeister erwähnten am Montag (Gemeindevertretersitzung) auf Nachfragen in der Einwohnerfragestunde, den in der MOZ beschrieben Erbpachtvertrag mit dem Johanniter Regionalverband Oderland-Spree!

Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat im Mai 2022 das Auslageverfahren zur Änderung des FNP zur Umwidmung von 21 ha Waldflächen in Park- und Baulandflächen (https://www.amt-scharmuetzelsee.de/texte/seite.php?id=336892) ausgelegt. Die Auslagefrist für Stellungnahmen, lief vom 19.09.2022 bis 02.11.2022 und wurde von Bürgern, Initiativen und TÖB’s wahrgenommen. Das Landesbüro für Naturbelange (TÖB) hat mit Unterstützung des NABU Scharmützelsee, der Bürgerinitiative West in ihrer Stellungnahme die Änderung des FNP abgelehnt.

In dem speziellen Fall Pieskowerstraße ist die ablehnende Stellungnahme wie folgt begründet:

Nr. 11 Neuausweisung Standortes für eine Kita an der Pieskower Straße (1,22ha)
Die Inanspruchnahme von Wald wird abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange). Die Belange des öffentlichen Gemeinwohls sollten mit naturschutzfachlichen Belangen in Übereinstimmung stehen und nicht konträr gegeneinander ausgespielt werden.
Sollte dennoch an der Planung festgehalten werden, muss vor jeglichem Beschluss ein umfassendes Umwelt- und Artenschutzgutachten erstellt werden, da auf der Waldfläche Wiederaufforstungen eingeleitet wurden und sich schützenswerte Arten angesiedelt haben.

Das Auslageverfahren der Gemeinde Bad Saarow endete am 02.11.2022 aber das Verwaltungsverfahren geht jetzt in die Beschlussfassung der Gemeinde Bad Saarow! Die Gemeindevertretung kann aufgrund der begründeten Stellungnahmen den Antrag zur Änderung des FNP abzulehnen, oder einen Abwägungsbeschluss zur Umsetzung der FNP Änderung fassen. Das Verfahren ist damit aber nicht beendet und wie die MOZ richtig feststellte, gibt es seitens der Bürger, Initiativen und TÖBs kein Veto Recht, aber gegen einen Abwägungsbescheid haben wir ein Widerspruchsrecht und falls dieser Widerspruch abgelehnt wird, ein Klagerecht der Naturverbände gegen den Abwägungsbeschluss!!!

Im MOZ-Beitrag begründet die Sprecherin des Johanniter Regionalverband Oderland-Spree die Rodung der Flächen mit der Bewirtschaftung laut Landeswaldgesetz!

Frage 1: Hat die Gemeindevertretung Bad Saarow bei dem Erbpachtvertrag mit dem Johanniter Regionalverband Oderland-Spree etwa NICHT darauf geachtet, das erstmal ein ordentlichen Genehmigungsverfahren zur Änderung des FNP durchgeführt werden muss?

Frage 2: Sind ähnliche Verfahrensweisen bei den anderen Auslagen betreffend der FNP Änderung zu erwarten?

Die Anfrage zur Einsichtnahme des Erbpachtvertrag zwischen der Gemeinde Bad Saarow und dem Johanniter Regionalverband Oderland-Spree, der ja im Grunde jetzt Öffentlich ist, wurde an das Amt Scharmützelsee gestellt. Auch die Einsichtnahme in den Beschluss der Gemeindevertretung Bad Saarow zum Erbpachtvertrag wurde schriftlich beim Sitzungsdienst beauftragt.

MOZ Online Beitrag vom 09.11.2022 und

In Bad Saarow haben überraschend Fällarbeiten an Bäumen an der Pieskower Straße begonnen. Beobachter vermuten, dass das mit einem Bauvorhaben zu tun hat. Zahlreiche Bäume sind an der Pieskower Straße in Bad Saarow bereits gefällt: Harry Hensler vom Nabu Scharmützelsee und Anwohnerin Franka Lorenz vor dem Bauzaun, der dort seit Anfang der Woche steht.https://www.moz.de/lokales/fuerstenwalde/immobilien-und-wald-in-bad-saarow-verschwinden-ueberraschend-baeume-_-worueber-dabei-diskutiert-wird-67495003.html


Aufruf an die Fraktionen der Gemeindevertretung Bad Saarow:

Die Fraktion der Freien Wähler hat ein Anfrage an die Verwaltung Amt Scharmützelsee, bezüglich der Parksituation gestellt und den ausführlichen mündliche Bericht wurde in der Gemeindevertretersitzung am Montag durch den Amtsdirektor vorgestellt. Danke an Herrn Müller für den Antrag.

Wäre es nicht hilfreich, wenn wir zum Schutz unseres Naturraums eine Fraktion finden würden, die eine Anfrage beim Amt Scharmützelsee statistische Zahlen zum Genehmigungsverfahren von Baumfällungen im Amtsgebiet und den daraus festgelegten Auflagen für 2021 und 2022 erhalten könnten. Die Anfrage sollte Ersatzmaßnahmen, sowie Baummaße und Alter beinhalten


In Sachen Kita:

Es gibt einen erheblichen Bedarf in Bad Saarow und um den Scharmützelsee, aber wie im MOZ Beitrag erwähnt gibt es definitiv bessere Lösungen als unsere Wälder zu roden! Wir helfen gerne bei den Gesprächen!

Euer Redaktionsteam

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