FNP Bad Saarow 11-2

23.05.2023

Erneute Stellungnahme der o.g. Naturschutzverbände zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes von Bad Saarow (Entwurf/Stand 16.01.2023)

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbände bedanken sich für die Beteiligung und bedauern, daß die Rückmeldung urlaubsbedingt erst jetzt erfolgen kann.
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 01.11.2022, die in allen Punkten volle Gültigkeit behält.
Hinsichtlich der 11. Änderung (KITA-Pieskower Straße) verweisen wir insbesondere auf unsere damaligen Ausführungen:

„Nr. 11 Neuausweisung Standortes für eine Kita an der Pieskower Straße (1,22ha)
Die Inanspruchnahme von Wald wird abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange). Die Belange des öffentlichen Gemeinwohls sollten mit naturschutzfachlichen Belangen in Übereinstimmung stehen und nicht konträr gegeneinander ausgespielt werden.
Sollte dennoch an der Planung festgehalten werden, muss vor jeglichem Beschluss ein umfassendes Umwelt- und Artenschutzgutachten erstellt werden, da auf der Waldfläche Wiederaufforstungen eingeleitet wurden und sich schützenswerte Arten angesiedelt haben. „

Der beigefügte Umweltbericht ist mehr als fehlerhaft. Es werden unbelegte und/oder falsche Tatsachen behauptet, wie z.B.:

S. 7 Bau der KITA wird auf der gerodeten Fläche umgesetzt, so daß es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung kommt. Die Rodungsmaßnahme selber muß aber durchaus als erhebliche Beeinträchtigung (zumal in unmittelbarer LSG-Nähe) angesehen werden!

Wenn die Eingriffsregelung so ausgelegt wird, daß erst Tatsachen geschaffen werden und dann feststellt wird, daß der Eingriff nunmehr gering ist, ist eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen unnötig.

Eine Vielzahl der Wirkfaktoren (S. 7+8) wird als nicht einschätzbar klassifiziert, da der Bebauungsplan noch nicht vorliegt.
Es hätte jedoch bereits im Vorfeld (wenn man zuerst den FNP ändert) geprüft werden müssen, ob es sich hier um den optimalen und mit naturschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbaren Standort handelt.
Im Zuge der Eingriffsregelung i.V.m. dem BauGB und dem LWald ist eine Bebauung von Wald lediglich nur im äußersten begründbaren Ausnahmefall möglich! Dazu gehört neben einer Bedarfsanalyse auch immer die Alternativprüfung anderer Standorte.
Ebenso überrascht die Aussage auf S. 16 ….keine potentiell nutzbaren Höhlen vorhanden. Uns liegt keine Kenntnis vor, daß die Fläche vor der Rodung artenschutzrechtlich geprüft wurde.
Die Aussage, daß die KITA anstelle von Wald keine Veränderung des Landschaftsbildes (S. 17) zur Folge hat, kann ebenso nicht geteilt werden.

FAZIT
Der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes kann aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zugestimmt werden.
Die Verbände fordern die Erstellung der verbindlichen Bauleitplanung. Im Rahmen der damit verbundenen Beteiligungsverfahren ist zu entscheiden, wie man mit dem Projekt KITA-Neubau umgeht und ob sich daraus notwendigerweise eine FNP-Änderung ergibt, über die dann im Parallelverfahren oder einem nachgelagerten Verfahren entschieden werden sollte.


Die Verbände bitten um Prüfung der v.g. Hinweise und Bedenken, um weitere Beteiligung am laufenden Verfahren und bei erfolgter Abwägung um das Abwägungsprotokoll.

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