FNP Bad Saarow 11-1

Vorläufige Stellungnahme der o.g. Naturschutzverbände zur 11./13.-22 Änderung
des Flächennutzungsplanes von Bad Saarow (Vorentwurf/Stand 31.05.2022)

30.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbände bedanken sich für die Beteiligung und äußern sich wie folgt:
Wir verweisen auf die Stellungnahme vom RA Dr. S. Conrad, die auch von den Naturschutzverbänden mitgetragen wird und dem Anhang beigefügt ist.

Darüber hinaus ergänzen wir wie folgt:
Nr. 11 Neuausweisung Standortes für eine Kita an der Pieskower Straße (1,22ha)
Die Inanspruchnahme von Wald wird abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange). Die Belange des öffentlichen Gemeinwohls sollten mit naturschutzfachlichen Belangen in Übereinstimmung stehen und nicht konträr gegeneinander ausgespielt werden.
Sollte dennoch an der Planung festgehalten werden, muss vor jeglichem Beschluss ein umfassendes Umwelt- und Artenschutzgutachten erstellt werden, da auf der Waldfläche Wiederaufforstungen eingeleitet wurden und sich schützenswerte Arten angesiedelt haben.

Nr. 13 Parkplatz an der Parkstraße (1,29ha)
Die Inanspruchnahme von Wald für die Errichtung einer Parkfläche wird grundsätzlich abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange). Die naturschutzfachlichen Belangen sind hier höher zu werten, als eine mögliche Verkehrsnutzung.
Die Gemeinde Bad Saarow hat eine ausreichend große Parkplatzfläche in der Silberberger Straße und es gibt keine Begründung den FNP zu ändern.

Nr. 14 Wohnbaufläche an der Reichenwalder Straße/Birkenweg (0,28ha)
Das unmittelbare Heranrücken der Bebauung bis an die Schutzgebietsgrenze wird kritisch gesehen. Hier ist eine ausreichende Pufferzone vorzusehen. Planungs- und Baurecht sind über einen Bebauungsplan mit Eingriffsregelung herzustellen.

Nr. 15 Wohnbaufläche am Weinbergring 80,54ha)
Die Inanspruchnahme von Wald für die Errichtung von Wohnbebauung wird abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange). Hinzu kommt die unmittelbar angrenzende Schutzgebietsgrenze im Süden und Westen des Plangebietes.

Nr. 16 Parkplatz an der Bahnhofstraße in Pieskow (0,23ha)
Die Inanspruchnahme von Wald für die Errichtung einer Parkfläche wird grundsätzlich abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange). Die naturschutzfachlichen Belangen sind hier höher zu werten, als eine mögliche Verkehrsnutzung.
Allerdings ist die Planung bereits umgesetzt. Es muss nachfolgend zugesichert werden, dass das Gelände mit der großen Linde als Blumenwiese erhalten bleibt.
Hinweis: Das hier ohne Änderung des FNP bereits ein Park & Ride Bahnhofsvorplatz entstanden ist, wird insoweit kritisiert, daß eine nachträgliche Heilung nicht der zukünftige Standard sein kann.

Nr. 17 Parkplatz an der Regattastrecke –Einzelhandelstandort- (0,57ha)
Der Bedarf für die Notwendigkeit eines Einzelhandelstandortes wäre nachzuweisen. Bislang gab es keinen Investor für einen neuen Einzelhandelsstandort!
Die Gemeinde Bad Saarow hat eine ausreichend große Parkplatzfläche in der Silberberger Straße und es gibt keine Begründung den FNP zu ändern.
Es muß auch auf den 100-jährigen Eichenbestand (WALD) hingewiesen werden, der von zukünftigen Planungen betroffen sein könnte.

Nr. 18 Wohnbaufläche Friedrich-Engels-Damm Saarow-Strand (1,88ha)
Die Inanspruchnahme von Wald für die Errichtung von Wohnbebauung wird abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange). Hinzu kommt die zunehmende Umbauung des Bodendenkmals.
Nr. 19 SO WEH am Weinberg (1,98ha)
Zustimmung

Nr. 20 Wohnbaufläche am Lärchengrund (0,97ha)
Die Inanspruchnahme von Wald für die Errichtung von Wohnbebauung wird abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange).

Nr. 21 Wohnbaufläche an der Reichenwalder Straße (0,88ha)
Die Inanspruchnahme von Wald für die Errichtung von Wohnbebauung wird abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange).

Nr. 22 SO Einzelhandel (1,18ha)
Die Inanspruchnahme von Wald für die Errichtung von Wohnbebauung wird abgelehnt (Klima-, Artenschutzbelange).

FAZIT
Ein Großteil der vorliegenden Änderungen wird aus naturschutzfachlicher Sicht abgelehnt, vor allem, da Wald betroffen ist.
Eingriffe in vorhandene Waldbestände, insbesondere, wenn Altbaumbestand betroffen ist, wird aus klimatischer Sicht und Artenschutzbelangen abgelehnt.
Ausnahmen können nur erfolgen, wenn ein entsprechender Bedarf nachvollziehbar dargestellt wird und keinerlei Alternativflächen (nach entsprechender Prüfung!) vorhanden sind.
Die vorliegenden Unterlagen sind mangelhaft und müssen ergänzt bzw. nachgebessert werden. Es fehlen die Begründung zu den einzelnen Änderungsflächen sowie der Umweltbericht.
Die Verbände bitten um Prüfung der v.g. Hinweise und Bedenken, um weitere Beteiligung am laufenden Verfahren und bei erfolgter Abwägung um das Abwägungsprotokoll.

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